- Auslandsstudien für die UJK Studenten finden im Rahmen der EU-Mitgliedschaft statt und wurden aufgrund der bilateralen Abkommen, die von den Instituten/Fakultäten vereinbart wurden, getroffen. Die Verträge werden für das kommende Jahr abgeschlossen.
- Vor der Abreise wird von den Studierenden ein Vertrag unterschrieben. Während des Auslandsaufenthalts wird das früher festgelegte Studienprogramm realisiert.
- Stipendien sind nur ein Beitrag zu den während des Auslandsaufenthalts getragenen Kosten;
- Stipendiaten bezahlen keine Studiengebühren (Anmeldung, Prüfungsgebühren etc.),
- Alle anderen Kosten des Auslandsstudiums werden von den Stipendiaten selbst bezahlt (aus eigenen Mitteln, Stipendien oder anderen Quellen), z.B. Tickets, Verpflegung, Materialien, Versicherung.
